Informationen und AGB zur Internet Fundsachen Auktion der Stadt Sehnde  
 
Die Stadt Sehnde versteigert Fundsachen in einer 'Regionalen Fundsachen Online Auktion mit 4 Wochen Vorschau'.

* Alle online ersteigerten Fundsachen müssen nach Zuschlag im Fundamt abgeholt werden. Es ist generell kein Versand von Rädern oder sperrigen Fundsachen geplant.

* Bei Fragen zu den angeboteten Fundsachen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadt Sehnde (Tel. 05138 707 116).

* Detaillierte Informationen zur Abholung der Artikel  finden Sie in der Artikelbeschreibung und erhalten diese zusätzlich nochmal zusammen mit Ihrer Kaufbestätigung. Wir bitten Sie, die angegebenen Abholzeiten für einen reibungslosen Ablauf unbedingt zu beachten.

* Die Fundsachen werden, nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, im abgegebenen Zustand angeboten Der Eigentümer ist der Behörde nicht bekannt geworden. Der/die jeweilige Finder/in wurde von der Behörde zur Anmeldung seiner/ihrer Rechte aufgefordert. Eigentümer und Finder wurden bei einer öffentlichen Bekanntmachung zur Abholung aufgefordert.

* Der Anbieter wird nicht als Unternehmer tätig. Die Regelungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 c) ff. BGB) finden keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Ein Umtausch ist nicht möglich. Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.

* Die angebotene Fundsache wird durch eine Nummer eindeutig gekennzeichnet und durch ein Foto beschrieben
Es wurde bei der bildlichen Darstellung einer Fundsache auf möglichst hohe Detailgenauigkeit geachtet. Weitere Angaben, die zum Gegenstand gemacht wurden, sind nicht verbindlich.

* Die Fundsachen wurden nur in Ausnahmefällen auf mögliche Beschädigungen oder sonstige Merkmale bzw. Funktionen überprüft. Diese Angaben sind dann z.T. im Angebot dokumentiert. Auf Wunsch wird gerne per e-mail ein noch detaillierteres Bild zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie bei den Artikeln die Hinweise zu jedem einzelnen Angebot.

* Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

* Dieses Internet Angebot wurde in Zusammenarbeit mit der Fa. GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH aus Schüttorf geschaffen. Informationen zu diesen Unternehmen finden Sie unter www.gms2000.de.

Der Kaufvertrag kommt mit der Stadt Sehnde zustande.

* Es gelten zugleich die Bestimmungen von www.sonderauktionen.net. GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund von Nichtverfügbarkeit von Webseiten oder für Folgeschäden aufgrund technischer Probleme.

 
     

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