Informationen und AGB zur Internet Fundsachen Auktion   
 
Fundsachen in einer 'Regionalen Fundsachen Online Auktion mit 4 Wochen Vorschau'.

 * Die Angebote werden von Fa. GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH aus Schüttorf im Auftrag von Kommunen und Behörden eingestellt und betreut.
 GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH wird nicht als Unternehmer tätig.
 Die Regelungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 c) ff. BGB) finden keine Anwendung.

* Alle angebotenen Artikel werden von GMS verschickt. Eine Abholung ist nur in 48465 Schüttorf möglich.

* Die Fundsachen werden, nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, wie im abgegebenen Zustand angeboten. Der Eigentümer ist der Behörde nicht bekannt geworden. Der/die jeweilige Finder/in wurde von der Behörde zur Anmeldung seiner/ihrer Rechte aufgefordert. Eigentümer und Finder wurden bei einer öffentlichen Bekanntmachung zur Abholung aufgefordert.

* Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Ein Umtausch ist nicht möglich. Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet. Die Fundsachen wurden nur in Ausnahmefällen auf mögliche Beschädigungen oder sonstige Merkmale bzw. Funktionen überprüft. Diese Angaben sind dann z.T. im Angebot dokumentiert. Auf Wunsch wird gerne per e-mail ein noch detaillierteres Bild zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie bei den Artikeln die Hinweise zu jedem einzelnen Angebot.

* Die angebotene Fundsache wird durch eine Nummer eindeutig gekennzeichnet und durch ein Foto beschrieben
Es wurde bei der bildlichen Darstellung einer Fundsache auf möglichst hohe Detailgenauigkeit geachtet. Weitere Angaben, die zum Gegenstand gemacht wurden, sind nicht verbindlich.

* Die Fundsachen wurden nur in Ausnahmefällen auf mögliche Beschädigungen oder sonstige Merkmale bzw. Funktionen überprüft. Diese Angaben sind dann z.T. im Angebot dokumentiert. Auf Wunsch wird gerne per e-mail ein noch detaillierteres Bild zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie bei den Artikeln die Hinweise zu jedem einzelnen Angebot.

* Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

* Es gelten zugleich die Bestimmungen von www.sonderauktionen.net. GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund von Nichtverfügbarkeit von Webseiten oder für Folgeschäden aufgrund technischer Probleme.

 
     

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