Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten. Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die Angegebenen überprüft. Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität. Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich.Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot! Angebotene Fundräder wurden nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet. Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich. Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich gegen Barzahlung bei der Behörde abgeholt werden. Abholtermine/AbholungEine Abholung der Fundgegenstände soll gegen Barzahlung und Terminvereinbarung erfolgen. Informationen zum VersandEin Versand findet nicht statt. Fragen an AnbieterIm Zweifelsfall nutzen Sie weiter unten -Fragen an Anbieter- um den Anbieter direktzu fragen.