Hinweise Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten. Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die Angegebenen überprüft. Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität. Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich. Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot!Angebotene Fundräder wurden nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig!Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.Nach Zuschlag müssen alle Fundsachen grundsätzlich gegen Barzahlung bei der Behörde abgeholt werden. !!!!!!!!!!Ein Versand ist nicht möglich!!!!!!!!!!!!!!Abholtermine/Abholung von FundrädernEine Abholung der ersteigerten Fundstücke ist ab dem 12.12.2019 jeweils Dienstags von 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr im Fundbüro der Stadt Moers, Rathausplatz 1, Zimmer U. 093 bei Herrn Plettau und Herrn Nowacki, 47441 Moers möglich, bei Anfahrt außerhalb von Moers Unterwallstr. 9 in 47441 Moers im Navigationsgerät eingeben.Die Stadtverwaltung Moers ist im Dezember/Januar in der Zeit vom 24.12.2019 bis zum 01.01.2020 geschlossen. Am 02.01.2020 ist sie wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.Fragen an den AnbieterIm Zweifelsfall oder bei Fragen zu möglichen Besichtigungsterminen nutzen Sie weiter unten -Fragen an Anbieter- um den Anbieter direkt zu kontaktieren.