Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten. Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die Angegebenen überprüft. Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität. Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich. Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot!Angebotene Fundräder wurden nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind meistens reparaturbedürftig!Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.Nach Zuschlag müssen die Fundsachen grundsätzlich gegen Barzahlung bei der Behörde abgeholt werden.Abholtermine/AbholungDie Abholung von Fahrrädern muss im Bauhof der Stadt Nordhorn, Enscheder Str.1 (direkt am Kreisverkehr) zu folgenden Zeiten erfolgen: am Mittwoch 11.12.19 von 9:00 – 12:30 und 13:00 – 15:30 Uhram Mittwoch 18.12.19 von 13:00 – 15:30 Uhram Mittwoch 08.01.20 von 13:00 – 15: 30 UhrKleine Sachen können Sie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Nordhorn während der generellen Öffnungszeiten abholen.Informationen zum Versand:Ein Versand des nicht sperrigen Fundmaterials ist nach vorheriger Überweisung zzgl. 8 € Versandkosten möglich. Setzen sie sich dazu mit dem Anbieter in Verbindung.Fragen an AnbieterIm Zweifelsfall nutzen Sie weiter unten -Fragen an Anbieter- um den Anbieter direkt zu fragen.