5.1 Die angebotenen Artikel werden vor Beginn der Auktion in einen Vorschauzeitraum von ca. 4 Wochen bei sonderauktionen.net publiziert. In dieser Zeit kann sich ein Bieter bei der Behörde über den Artikel detaillierter informieren. 5.2 Die Auktion startet zu einem festgelegten Zeitpunkt, welcher in der Vorschau zu jedem angebotenen Artikel dargestellt wird. 5.3 Die Auktion folgt dem Prinzip einer Rückwärtsauktion, i.A. auch Count Down Auktion genannt. Der Anbieter gibt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion an. Über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Kaufpreis wird dem Bieter beim Artikel angezeigt. 5.4 Ein Bieter kann einen Artikel zum aktuell angezeigten Kaufpreis erwerben. Die Auktion wird dann beendet. 5.5 Ein Bieter kann ein Gebot abgeben (seinen Wunschpreis setzen). Bestehende Gebote können durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Ein neues Gebot muss mindestens 10 Cent über dem aktuellen Höchstgebot liegen. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot erfolgt automatisch der Zuschlag an den Höchstbietenden. 5.6 Eine Auktion ist beendet, wenn ein Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. 5.7 Ein abgegebenes Gebot eines Bieters ist ein Gebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Ein abgegebenes Gebot kann nicht widerrufen oder gelöscht werden. 5.8 Dem Bieter wird nach dem Kauf oder dem automatischen Zuschlag per E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat. Die Angaben zum Bieter werden dem Anbieter übermittelt. 5.9 Mit der E-Mail über den Zuschlag wird der Bieter aufgefordert, ggf. nach Mitteilung von Zahlungsmodalitäten, den Artikel während der vom Anbieter genannten Abholzeiten abzuholen. 5.10 Das Eigentum an den Sachen wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sachen übertragen. 5.11 GMS-Bentheimer Softwarehaus behält sich vor, eine laufende Auktion vor Ablauf aus wichtigen Gründen abzubrechen 5.12 Endet eine Auktion aus technischen Gründen werden in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag und bestehende Gebote unwirksam . Ein Anspruch auf erneute Durchführung besteht nicht. |